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   BGH, 13.07.2020 - X ZR 90/18   

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https://dejure.org/2020,23801
BGH, 13.07.2020 - X ZR 90/18 (https://dejure.org/2020,23801)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2020 - X ZR 90/18 (https://dejure.org/2020,23801)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2020 - X ZR 90/18 (https://dejure.org/2020,23801)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erforderliches Rechtsschutzinteresse für eine Patentnichtigkeitsklage nach Ablauf der Schutzdauer eines Patents hinsichtlich Inanspruchnahme aus dem Schutzrecht (hier: verneint); Patentfähigkeit und Schutzfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung ...

  • rewis.io

    Rechtsschutzinteresse für Patentnichtigkeitsklage nach Ablauf der Schutzdauer - Signalübertragungssystem

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 81 ; BGB § 242 ; ZPO § 306
    Erforderliches Rechtsschutzinteresse für eine Patentnichtigkeitsklage nach Ablauf der Schutzdauer eines Patents hinsichtlich Inanspruchnahme aus dem Schutzrecht (hier: verneint); Patentfähigkeit und Schutzfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung ...

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsschutzinteresse für Patentnichtigkeitsklage nach Ablauf der Schutzdauer - Signalübertragungssystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsschutzinteresse für eine Patentnichtigkeitsklage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1387
  • GRUR 2020, 1074
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.03.2018 - X ZR 59/16

    Patentfähigkeit eines leicht aufzubauenden Kinderbetts mit einem Rahmen und einer

    Auszug aus BGH, 13.07.2020 - X ZR 90/18
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Anwendung eines bestimmten Mittels auch ohne entsprechende Anregung naheliegend sein, wenn dieses als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel seiner Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Fachmanns gehört, die Nutzung der in Rede stehenden Funktionalität sich in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 Rn. 26 - Farbversorgungssystem; Urteil vom 27. März 2018 - X ZR 59/16, GRUR 2018, 716 Rn. 29 - Kinderbett).

    (bb) Als objektiv zweckmäßig stellt sich ein allgemein verfügbares Mittel dar, wenn für den Fachmann ohne weiteres erkennbar war, dass eine technische Ausgangslage besteht, in der sich der Einsatz des betreffenden Lösungsmittels als objektiv zweckmäßig darstellt (BGH, Urteil vom 27. März 2018 - X ZR 59/16, GRUR 2018, 716 Rn. 29 - Kinderbett).

  • BGH, 14.02.1995 - X ZB 19/94

    "Tafelförmige Elemente"; Rechtsschutzbedürfnis für Patentnichtigkeitsklage nach

    Auszug aus BGH, 13.07.2020 - X ZR 90/18
    Das nach Ablauf der Schutzdauer eines Patents erforderliche Rechtsschutzinteresse für eine Patentnichtigkeitsklage ist nur dann zu verneinen, wenn eine Inanspruchnahme aus dem Schutzrecht ernstlich nicht mehr in Betracht kommt (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 14. Februar 1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342 f. - Tafelförmige Elemente).

    Ein Rechtsschutzinteresse darf in solchen Fällen nur dann verneint werden, wenn eine solche Inanspruchnahme ernstlich nicht mehr in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 14. Februar 1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342 f. - Tafelförmige Elemente).

  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der

    Auszug aus BGH, 13.07.2020 - X ZR 90/18
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Anwendung eines bestimmten Mittels auch ohne entsprechende Anregung naheliegend sein, wenn dieses als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel seiner Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Fachmanns gehört, die Nutzung der in Rede stehenden Funktionalität sich in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 Rn. 26 - Farbversorgungssystem; Urteil vom 27. März 2018 - X ZR 59/16, GRUR 2018, 716 Rn. 29 - Kinderbett).
  • BGH, 09.09.2010 - Xa ZR 14/10

    Windenergiekonverter

    Auszug aus BGH, 13.07.2020 - X ZR 90/18
    Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der Bundesgerichtshof ein Rechtsschutzinteresse zum Beispiel für den Fall bejaht, dass der Patentinhaber eine bereits erhobene Verletzungsklage zurücknimmt, einen Verzicht auf eventuelle Ansprüche aus dem Streitpatent aber ablehnt (BGH, Urteil vom 9. September 2010 - Xa ZR 14/10, GRUR 2010, 1084 Rn. 10 - Windenergiekonverter).
  • BGH, 15.06.2021 - X ZR 58/19

    Führungsschienenanordnung

    Wenn ein bestimmtes Mittel als generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel seiner Art nach zum allgemeinen Fachwissen gehört und sich auch in dem konkret zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt, ist eine Anwendung aus fachlicher Sicht nicht allein deshalb untunlich, weil dieses Mittel generell bestimmte Nachteile aufweist oder weil im konkreten Zusammenhang auch andere Ausführungsformen in Betracht kommen (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 Rn. 26 - Farbversorgungssystem; Urteil vom 27. März 2018 - X ZR 59/16, GRUR 2018, 716 Rn. 29 - Kinderbett und Beschluss vom 13. Juli 2020 - X ZR 90/18, GRUR 2020, 1074 Rn. 49 - Signalübertragungssystem).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Anwendung eines bestimmten Mittels auch ohne entsprechende Anregung naheliegend sein, wenn dieses als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel seiner Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Fachmanns gehört, die Nutzung der in Rede stehenden Funktionalität sich in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 Rn. 26 - Farbversorgungssystem; Urteil vom 27. März 2018 - X ZR 59/16, GRUR 2018, 716 Rn. 29 - Kinderbett; Beschluss vom 13. Juli 2020 - X ZR 90/18, GRUR 2020, 1074 Rn. 49 - Signalübertragungssystem).

  • BGH, 20.06.2023 - X ZR 31/21

    Leistungsüberwachungsgerät

    Ein Rechtsschutzinteresse darf in solchen Fällen nur dann verneint werden, wenn eine solche Inanspruchnahme ernstlich nicht mehr in Betracht kommt (Beschluss vom 13. Juli 2020 - X ZR 90/18, GRUR 2020, 1074 Rn. 25 ff. - Signalübertragungssystem).

    b) Eine Nichtigkeitsklage gegen ein abgelaufenes Patent ist nach der Rechtsprechung des Senats auch dann zulässig, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse daran hat, die Inanspruchnahme eines Dritten wegen Verletzung des Streitpatents abzuwenden (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2020 - X ZR 90/18, GRUR 2020, 1074 Rn. 26 - Signalübertragungssystem).

    Ein berechtigtes Interesse, eine Inanspruchnahme Dritter abzuwenden, hat der Senat in einer Konstellation bejaht, in der Abnehmer des Nichtigkeitsklägers wegen Verletzung des angegriffenen Patents durch Anbieten und Inverkehrbringen von Software in Anspruch genommen wurden, die vom Nichtigkeitskläger zur Verfügung gestellt wurde (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2020 - X ZR 90/18, GRUR 2020, 1074 Rn. 26 - Signalübertragungssystem).

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2020 - 15 U 77/19

    Ansprüche wegen Patentverletzung; Vorrichtung zum Decodieren eines empfangenen

    Die Anwendung eines bestimmten Mittels kann ferner auch ohne entsprechende Anregung naheliegend sein, wenn dieses als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel seiner Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Fachmanns gehört, die Nutzung der in Rede stehenden Funktionalität sich in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH, GRUR 2020, 1074 - Signalübertragungssystem; BGH, GRUR 2018, 716 - Kinderbett; BGH, GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem).
  • BGH, 21.07.2022 - X ZR 110/21

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage gegen erloschenes Patent für ein Verfahren

    Die Rechtsprechung bejaht ein solches Rechtsschutzbedürfnis insbesondere dann, wenn der Kläger damit rechnen muss, dass er wegen Verletzungshandlungen in der Vergangenheit aus dem damals noch bestehenden Patent in Anspruch genommen wird (BGH, Urteil vom 26. Januar 2021 - X ZR 24/19, GRUR 2021, 696 Rn. 7 - Phytase; Beschluss vom 13. Juli 2020 - X ZR 90/18, GRUR 2020, 1074 Rn. 28 - Signalübertragungssystem).
  • BGH, 22.09.2020 - X ZR 172/18

    Truvada

    Ein Rechtsschutzinteresse ist in solchen Fällen nur zu verneinen, wenn eine solche Inanspruchnahme ernstlich nicht mehr in Betracht kommt (st. Rspr., s. etwa BGH, Beschluss vom 13. Juli 2020 - X ZR 90/18 Rn. 28 - Signalübertragungssystem).
  • LG München I, 19.04.2023 - 21 O 1890/22

    Abgrenzung zwischen Zugangsverweigerung und Preismissbrauch

    Für eine Fachperson kann sich ein Anlass ergeben, ausgehend von einer Entgegenhaltung nach einer Qualitätsverbesserung zu suchen, wenn sich aus dem Dokument des Stands der Technik ergibt, dass dort eine Lösung offenbart ist, die einen Kompromiss zwischen möglichst geringer Rechnerleistung und möglichst hoher Qualität darstellt (vgl. BGH GRUR 2020, 1074, Rn. 40 m.w.N. - Signalübertragungssystem).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Anwendung eines bestimmten Mittels auch ohne entsprechende Anregung naheliegend sein, wenn dieses als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel seiner Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Fachmanns gehört, die Nutzung der in Rede stehenden Funktionalität sich in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (vgl. BGH GRUR 2020, 1074, Rn. 49 m.w.N. - Signalübertragungssystem).

  • BGH, 26.01.2021 - X ZR 24/19

    Phytase

    Ein Rechtsschutzinteresse ist in solchen Fällen nur zu verneinen, wenn eine Inanspruchnahme ernstlich nicht mehr in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2020 - X ZR 90/18, GRUR 2020, 1074 Rn. 28 - Signalübertragungssystem; Urteil vom 22. September 2020 - X ZR 172/18, GRUR 2021, 42 Rn. 7 - Truvada).
  • BGH, 11.08.2020 - X ZR 96/18

    Datenpaketumwandlung

    Ein Rechtsschutzinteresse darf in solchen Fällen nur dann verneint werden, wenn eine solche Inanspruchnahme ernstlich nicht mehr in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 14. Februar 1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342 f. - Tafelförmige Elemente; Beschluss vom 13. Juli 2020 - X ZR 90/18, juris Rn. 28 - Signalübertragungssystem).
  • BPatG, 12.03.2021 - 6 Ni 4/20
    Er muss vielmehr ein eigenes Rechtsschutzbedürfnis dartun (st. Rspr., siehe etwa BGH, Beschluss vom 13. Juli 2020 - X ZR 90/18, GRUR 2021, 42 Rn. 28 -Signalübertragungssystem).

    Ein Rechtsschutzinteresse darf in solchen Fällen nur dann verneint werden, wenn eine solche Inanspruchnahme ernstlich nicht mehr in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2020 - X ZR 90/18, GRUR 2021, 42 Rn. 28 - Signalübertragungssystem).

  • BPatG, 17.09.2020 - 30 W (pat) 802/18

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Heizkörper" - Antrag auf

    Ein Rechtsschutzinteresse darf in solchen Fällen nur dann verneint werden, wenn eine solche Inanspruchnahme ernstlich nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BGH v. 13.7.2020 - X ZR 90/18, GRUR-RS 2020, 20329 - "Signalübertragungssystem" betreffend das Rechtsschutzinteresse des Nichtigkeitsklägers in einer Patentnichtigkeitsklage nach Erlöschen des Streitpatents).
  • BPatG, 07.04.2022 - 30 W (pat) 802/18
  • BPatG, 06.08.2021 - 7 Ni 36/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Funktionstaste zur Computer-Databearbeitung

  • BPatG, 26.04.2022 - 7 Ni 28/19
  • BPatG, 10.12.2021 - 7 Ni 36/19
  • BPatG, 16.09.2020 - 6 Ni 22/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Gurtaufroller" - unzulässige Erweiterung -

  • BGH, 11.08.2020 - X ZR 46/19

    Berufung in einem Patentstreit über ein Verfahren und Vorrichtungen zur

  • BPatG, 20.09.2023 - 8 Ni 14/23
  • BPatG, 04.07.2022 - 4 Ni 23/21
  • BGH, 02.02.2021 - X ZR 53/19

    Rechtsstreit über ein Patent für einen Hörer, der mit einem für die Ausgabe von

  • BPatG, 23.11.2022 - 4 Ni 4/22
  • BPatG, 06.04.2021 - 7 Ni 28/19
  • BPatG, 15.01.2021 - 6 Ni 15/18
  • BPatG, 11.11.2020 - 6 Ni 8/18

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "GPS-basierte Kontrolle der Leistungen eines

  • BPatG, 22.01.2021 - 6 Ni 1/17
  • BPatG, 03.05.2021 - 6 Ni 30/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren und Anordnung zur Aufrechterhaltung

  • BPatG, 05.07.2023 - 6 Ni 23/21
  • BPatG, 24.11.2022 - 6 Ni 16/22
  • BPatG, 27.09.2022 - 3 Ni 38/20
  • BPatG, 30.03.2022 - 5 Ni 21/19
  • BPatG, 11.07.2022 - 7 Ni 88/19

    Patentnichtigkeitssache - "Küchenmaschine" - Zur Frage der erfinderischen

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